Für die Inanspruchnahme einer ergotherapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt erforderlich. 

Bei den meisten Versicherungsträgern ist eine Bewilligung zu Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und der Art der Behandlung ab. 

Die verbleibenden Kosten können gegebenenfalls von Ihrer Unfall- oder Zusatzversicherung übernommen werden. 

Eine ergotherapeutische Beratung (Ergonomieberatung, Arbeitsplatz-/Wohnraumanalyse, Sturzprophylaxe) kann auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Nach Möglichkeit kommen wir hierzu direkt an Ihren Arbeitsplatz oder zu Ihnen nach Hause. 

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